Fahrradverleih
Wir vermieten gerne unsere schönen Fahrräder und E-Bikes an Sie. Um dies ordnungsgemäß zu registrieren, möchten wir Sie bitten, das untenstehende Formular auszufüllen.
Bitte lesen Sie unsere Mietbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie das Formular ausfüllen.
Mietbedingungen (elektrische) Fahrräder
- Artikel 1
Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das (die) Elektrofahrrad(e) in gutem Zustand erhalten hat. Es wird davon ausgegangen, dass Van der Valk Hotel Venlo B.V. das (die) Elektrofahrrad(e) in einwandfreiem Zustand geliefert hat. - Artikel 2
Wenn der Mieter das (elektrische) Fahrrad in Gebrauch nimmt, gilt dies als Beweis dafür, dass es in gutem Zustand ist und keine Mängel aufweist. Der Mieter ist dafür selbst verantwortlich. Bei Zweifeln an der Sicherheit hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Die Benutzung des (Elektro-)Fahrrads erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Van der Valk Hotel Venlo B.V. haftet nicht für Schäden, die der Mieter durch die Nutzung des (Elektro-)Fahrrads erleidet, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit seitens Van der Valk Hotel Venlo B.V. vor. - Artikel 3
Der Mieter haftet für Schäden infolge von Diebstahl sowie für alle anderen schuldhaften Schäden an dem gemieteten (Elektro-)Fahrrad, die der Mieter während der Mietdauer verursacht. Dieser Schaden ist sofort bei Rückgabe des (Elektro-)Fahrrads zu begleichen. - Artikel 4
Van der Valk Hotel Venlo B.V. ist jederzeit berechtigt, eine eventuell geschuldete Entschädigung mit der geleisteten Kaution zu verrechnen, unbeschadet des Rechts von Van der Valk Hotel Venlo B.V., eine zusätzliche Entschädigung zu fordern. - Artikel 5
Van der Valk Hotel Venlo B.V. ist jederzeit berechtigt, das gemietete (elektrische) Fahrrad im Falle eines mutmaßlichen Missbrauchs zu konfiszieren. - Artikel 6
Im Falle eines Diebstahls haftet der Mieter für den Zeitwert des (Elektro-)Fahrrads, da dieser nicht durch Van der Valk Hotel Venlo versichert ist. Dies gilt nicht für den Mietausfall. Der Zeitwert eines E-Bikes wird auf € 1.600,- festgesetzt, der Zeitwert eines (nicht-elektrischen) Fahrrads auf € 400,-. - Artikel 7
Der Mieter ist verpflichtet, das ihm überlassene (Elektro-)Fahrrad pfleglich zu behandeln und es bestimmungsgemäß zu nutzen. - Artikel 8
Der Mieter haftet nicht für Schäden, die auf einen Sachmangel des (Elektro-)Fahrrads zurückzuführen sind, wenn dieser Sachmangel Van der Valk Hotel Venlo B.V. zuzuschreiben ist. - Artikel 9
Es ist dem Mieter nicht gestattet, das gemietete Fahrrad an Dritte weiterzuvermieten oder zu benutzen oder die Mietrechte ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. - Artikel 10
Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe bleibt der gesamte Mietpreis in Kraft. - Artikel 11
Neben der Einhaltung der Verkehrsregeln und der örtlich geltenden polizeilichen Vorschriften ist es strengstens untersagt:
a) das Fahren auf und abseits der Bürgersteigkanten.
b) Während der Fahrt mit dem (elektrischen) Fahrrad zusammenzustoßen.
c) Mehr Personen als die vorgesehene Anzahl von Sitzplätzen zu transportieren. - Artikel 12
Beschädigung, Verlust und Diebstahl: Der Mieter haftet für die Beschädigung oder den Verlust des (Elektro-)Fahrrads oder von Teilen davon sowie für Fahrradschlüssel und Kette(n)/Schloss(e) in einer Höhe, die vom Vermieter auf der Grundlage üblicher Standards festgelegt wird, es sei denn, sie sind im Mietvertrag als Zeitwert aufgeführt. Die (Elektro-)Fahrräder sind nicht gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden versichert. - Artikel 13
Kaution: Wir erheben eine Kaution von 50 € pro Fahrrad.
Haben Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und sind Sie damit einverstanden? Dann füllen Sie bitte das untenstehende Anmeldeformular aus.