AGB

Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH)

Die einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands (UVH) sind die Geschäftsbedingungen, unter denen die in den Niederlanden ansässigen HOGA-Betriebe, wie Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Betriebe (einschließlich Catering-Betrieben, Partyservice-Betrieben u.dergl.) HOGA-Dienstleistungen erbringen und HOGA-Verträge abschließen.

Die UVH sind beim Landgericht und der Industrie- und Handelskammer in Den Haag hinterlegt.

Für weitere Informationen gehen Sie nach khn.nl/uvh-du

Hausordnung

1. Das Van der Valk Hotel Venlo (im Folgenden als Hotel Venlo bezeichnet) hat in einer Reihe von Hausregeln festgelegt, was von den Besuchern des Hotels Venlo erwartet wird und was Sie von uns erwarten können. Wenn Sie das Hotel Venlo betreten, gilt die Hausordnung des Hotels Venlo, und Sie erklären sich mit der nachstehend aufgeführten Hausordnung einverstanden.
2. Allen Anweisungen des Personals im Namen des Hotel Venlo, die sich auf die Hausordnung beziehen, ist unverzüglich Folge zu leisten.
3. Innerhalb des Hotels Venlo begrüßen wir Ihre Nutzung der öffentlichen Bereiche, jedoch geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.
4. Im Hotel Venlo behandeln wir uns gegenseitig mit Respekt und es ist daher verboten, unsere Gäste und Mitarbeiter durch Worte oder Gesten (Handlungen) zu beleidigen oder diskriminierende Bemerkungen zu machen und sie sexuell einzuschüchtern.
5. Um den Frieden in der unmittelbaren Umgebung des Hotels Venlo zu wahren, ist es nicht erlaubt, Lärmbelästigung zu verursachen.
6. Hotel Venlo muss die Anforderungen der Drank- en Horecawetgeving erfüllen, alkoholische Getränke werden daher nicht an Besucher unter 18 Jahren abgegeben. Im Falle von Zweifeln über das Alter eines Besuchers wird das Personal des Hotels Venlo Sie bitten, einen Identitätsnachweis vorzulegen.
7. Um die Atmosphäre während des Aufenthalts nicht zu beeinträchtigen, wird bei Verdacht auf Trunkenheit kein Alkohol an die betreffende Person ausgeschenkt.
8. Während Ihrer Anwesenheit werden Sie das Eigentum des Hotels Venlo und Dritter nutzen, Diebstahl und Vandalismus sind verboten.
9. Um die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Hotel Venlo zu gewährleisten, ist es verboten, Gewalt anzuwenden oder anzudrohen.
10. Um Ihnen und Ihrer Familie, Ihren Freunden und Bekannten einen angenehmen Aufenthalt zu bieten, ist es verboten, (weiche) Drogen (einschließlich Lachgas) oder Waffen zu besitzen, zu benutzen oder damit zu handeln.
11. Das Hotel Venlo stellt seine Räumlichkeiten nicht für andere Zwecke zur Verfügung als die, die in unseren Richtlinien aufgeführt sind. Es ist daher verboten, mit Waren zu handeln, zu stehlen oder Dienstleistungen anzubieten (Prostitution). Bei Zuwiderhandlung wird die Reservierung sofort storniert. Der bereits gezahlte Betrag für ein Zimmer wird nicht zurückerstattet.
12. Das Personal des Hotels Venlo wacht über Ihre Sicherheit, in Notfällen wird der Notfallplan aktiviert. Sie werden dringend gebeten, allen Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
13. Lassen Sie Ihr Eigentum auf dem Gelände des Hotels Venlo und in Ihrem Auto nicht unbeaufsichtigt. Das Hotel Venlo haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Eigentums. Das Parken rund um das Hotel/Gelände des Hotels Venlo erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Der Check-in ist ab 15:00 Uhr möglich und der Check-out muss bis 11:30 Uhr erfolgen. Wenn Sie länger bleiben oder einen späten Check-out buchen möchten (bis max. 17:00 Uhr und nur nach Verfügbarkeit möglich), müssen Sie uns dies bis spätestens 11:30 Uhr mitteilen. Die Verlängerung sollte ebenfalls vor 11:30 Uhr bezahlt werden, danach verlängern wir Ihren Zimmerpass.
15. Pro Zimmer dürfen nicht mehr Personen anwesend sein als die Gesamtzahl der Personen, für die das Zimmer gebucht ist. Werden mehrere Zimmer gebucht, so dürfen sich diese Personen in keinem dieser Zimmer gemeinsam aufhalten.
16. In einem ausgecheckten Zimmer zurückgelassene Speisen oder Getränke werden entsorgt.
17. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude und in den Zimmern verboten. Das Rauchen ist auch in den Fensteröffnungen nicht gestattet. Falls das Rauchen im Zimmer erlaubt ist, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 150 € erhoben, die direkt an der Rezeption zu entrichten ist.
18. Wenn der Feueralarm aufgrund von Rauchen im Zimmer ausgelöst wird, geben wir die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr in Höhe von 275 € an Sie weiter.
19. Im gesamten Hotel und in allen Zimmern befinden sich Rauchmelder, die der Sicherheit aller dienen. Sollten sie abgedeckt, entfernt oder anderweitig sabotiert worden sein, müssen Sie das Hotel sofort verlassen. Der Betrag für ein bereits bezahltes Zimmer wird nicht zurückerstattet.
20. Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Zimmer buchen. Hauptbucher unter 18 Jahren benötigen die Erlaubnis eines Elternteils/Erziehungsberechtigten, um ein Zimmer zu buchen. Dieser Elternteil/Erziehungsberechtigte muss beim Check-in anwesend sein. Ohne physische Zustimmung können minderjährige Hauptbucher abgewiesen werden. Die Person, die eine Reise (auch) für andere Teilnehmer bucht, haftet für alle von ihr angemeldeten Teilnehmer.